Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Geprüft wird die Qualität des ambulanten Pflegedienstes nach folgenden Kriterien:
- Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 2: Arztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
- Qualitätsbereich 4: Befragung der Kunden
- Weitere Leistungsangaben und Strukturdaten
Ergebnis Qualitätsprüfung 2017
- MDK-Prüfung am 03.08.2010
- Anzahl der versorgten Kunden: 81
- Anzahl der in die Prüfung einbezogenen
pflegebedürftigen Menschen: 5 - Anzahl der befragten Kunden: 5
- Die Pflegeeinrichtung hat eine Wiederholungsprüfung beantragt: Nein
- Ambulante Pflegedienste im Bundesland: 1.183
- davon geprüft: 1.800
Ansicht & Download: Qualitätsprüfung 2010