Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Geprüft wird die Qualität des ambulanten Pflegedienstes nach folgenden Kriterien:
- Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 2: Arztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
- Qualitätsbereich 4: Befragung der Kunden
- Weitere Leistungsangaben und Strukturdaten
Ergebnis Qualitätsprüfung 2017
- Qualitätsprüfung nach §114 Abs. 1 SGB XI am 21.03.2017
- Prüfungsart: Regelprüfung
- Der Pflegedienst hat eine Wiederholungsprüfung beantragt: nein
- Anzahl der versorgten Menschen: 121
- Anzahl der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen: 8
Ansicht & Download: Transparenzbericht 2017 Pflege-Engel